Schuldner-Info

Geldschulden sind nach dem Gesetz Bringschulden.
Das heißt d. Gläub. muß nicht seinem Geld “nachrennen”,
vielmehr muß d. Schuldn. d. Gläub. sein Geld “nachtragen”.
 

Anregungen

Rechtzeitige Überprüfung der finanziellen Situation.
Bei Überschuldung frühzeitiger Gang zur Schuldnerberatung.
Bei Verurteilung sofortige Erfüllung der gerichtlichen Auflagen.
Bei beantragter Mobiliarvollstreckung:
- Vollzahlung an den GV verhindert ZV-Maßnahmen
- bei Zahlungsunfähigkeit überprüft der GV die Vermögenswerte,
   ob Forderungstilgung durch Pfändung und Verwertung möglich ist.
- fristgerechte und verlangte Reaktionen auf jegliche GV-Benachrichtigung
   ersparen Wohnungsöffnungen, Verhaftungen pp.

Bei Vorliegen eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses:
- der GV läßt die Räumlichkeiten zwangsweise öffnen,
  sofern keine relevante Reaktion erfolgt.

Bei Vorladung zur Eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid):
- pünktliches Erscheinen mit sämtlichen Unterlagen über Vermögenswerte
   (im Falle des Nichterscheinens ergeht Haftbefehl)
- das amtl. Vermögenserzeichnis muß vollständig ausgefüllt sein
   (Abgabe falscher EV ist gemäß § 156 StGB und Abgabe fahrlässig
   falscher EV gemäß § 163 StGB mit Freiheitsstrafe bedroht).

Bei beantragter Verhaftung:
- primäre Abwendungsmöglichkeit durch Vollzahlung.
- sekundäre Abwendungsmöglichkeit durch Abgabe der EV.
   Sollte weder Vollzahlung noch Abgabe der EV erfolgen, veranlaßt der GV
   die Verbringung in die Justizvollzugsanstalt zur 6-monatigen Beugehaft.

Bei Räumungstermin:
- freiwilliges rechtzeitiges Verlassen der Räumlichkeiten vor dem Termin.
- beim Räumungstermin muß die gesamte Habe transportfähig verpackt sein.
- in Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit beim Vollstreckungsgericht
  Antrag auf Vollstreckungsschutz gemäß § 765 a ZPO zu stellen.

Allgemeines für Geldtitel:
Zwangsmaßnahmen können immer durch Zahlung abgewandt werden.
Der Erlaß eines Haftbefehls sowie die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung
wird vom Vollstreckungsgericht mittelbar der Schufa mitgeteilt.

© OGV Zimmermann - Homburg - 2001